Das ändert sich 2026 für Autofahrer

Das ändert sich 2026 für Autofahrer.

Führerschein, Spritpreise, eCall und neue Vorteile für E-Auto-Käufer: 2026 treten zahlreiche Gesetze und Regelungen in Kraft, die Autofahrerinnen und Autofahrer spürbar betreffen. Von digitalen Dokumenten über höhere Kosten an der Zapfsäule bis hin zu neuen Sicherheitsstandards – das kommende Jahr bringt viele Änderungen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Digitaler Führerschein startet

  • Neue Vorteile für E-Auto-Besitzer und Käufer

  • Mehr Verbraucherschutz bei Online-Verträgen

Der digitale Führerschein kommt.

Der digitale Führerschein soll in Deutschland bereits Ende 2026 eingeführt werden – also deutlich vor dem EU-weiten Rollout ab 2030. Künftig lassen sich Führerschein und Fahrzeugschein per Smartphone vorzeigen. Wichtig: Die digitale Version ergänzt den Kartenführerschein nur, ersetzt ihn aber nicht vollständig.

Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss.

Alle, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, müssen ihn spätestens bis 19. Januar 2026 gegen den aktuellen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, hat länger Zeit. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschpflicht grundsätzlich erst bis 19. Januar 2033 – unabhängig davon, ob der Führerschein aus Papier oder als Karte ist und wann er ausgestellt wurde.

Pendlerpauschale steigt.

Zum Jahreswechsel wird die Pendlerpauschale erhöht: Ab 1. Januar 2026 gelten 38 Cent pro Kilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Damit sollen berufliche Pendler steuerlich stärker entlastet werden.

CO₂-Preis treibt Spritkosten weiter nach oben

Tanken bleibt auch 2026 ein teures Thema. Der CO₂-Preis auf Benzin und Diesel steigt erneut. Ab kommendem Jahr wird er über die Versteigerung von Emissionszertifikaten festgelegt – zunächst in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2028 soll sich der Preis dann frei am Markt bilden.

Für Autofahrer bedeutet das: Die CO₂-Abgabe könnte 2026 um bis zu knapp 3 Cent pro Liter Benzin und etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel steigen. Was am Ende tatsächlich an der Zapfsäule steht, hängt zusätzlich von Faktoren wie dem Ölpreis ab.

Produkthaftung gilt künftig auch für Software

Mit dem neuen Produkthaftungsgesetz (Inkrafttreten: 9. Dezember 2026) werden Verbraucherrechte deutlich gestärkt. Hersteller haften künftig nicht mehr nur für klassische Produktfehler, sondern auch für Software und digitale Dienste.

Das betrifft besonders moderne Fahrzeuge: Wenn etwa ein Assistenzsystem wegen eines Softwarefehlers versagt und dadurch ein Unfall entsteht, können Hersteller dafür haftbar gemacht werden. Neu ist auch, dass nicht nur der Fahrzeughersteller, sondern ebenso Anbieter digitaler Dienste in Verantwortung genommen werden können – inklusive KI-basierter Systeme.

Außerdem wird die Beweislast für Geschädigte erleichtert: Gerichte können künftig die Offenlegung interner Daten verlangen. Kommt ein Hersteller dem nicht nach, kann angenommen werden, dass der Fehler bei ihm lag.

Neues Förderprogramm für E-Auto-Käufer

Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw zunächst die zweite Stufe von Euro 6e als Übergang zu Euro 7.

Für neu entwickelte Pkw-Modelle greift Euro 7 dann ab 29. November 2026 (neue Typgenehmigungen). Für alle Neuzulassungen gilt die Norm ab Ende 2027. Neu ist unter anderem eine strengere Messung ultrafeiner Partikel sowie erstmals die Einbeziehung von Reifen- und Bremsabrieb (Grenzwerte folgen ab 2030).

Auch für E-Autos und Plug-in-Hybride kommen neue Vorgaben: Die Batterie muss langlebiger sein.

  • Nach 5 Jahren oder 100.000 km darf die Kapazität nicht unter 80 % fallen.

  • Nach 8 Jahren oder 160.000 km nicht unter 72 %.

Die Kosten für den Führerschein sollen sinken

Wird der Führerschein günstiger?

Das Verkehrsministerium will die Fahrausbildung bezahlbarer machen – vor allem durch Digitalisierung. Fahrschulen sollen Theorieunterricht künftig auch per App oder Online-Kurs anbieten dürfen.

Geplant sind außerdem:

  • kürzere Prüfungsdauer

  • kleinerer Theorie-Fragenkatalog

  • mehr Einsatz von Fahrsimulatoren

Ziel ist, die rechtlichen Änderungen bis Mitte 2026 auf den Weg zu bringen.

Steuerbefreiung für E-Autos wird verlängert

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos soll um weitere fünf Jahre verlängert werden – bis 2035. Ein E-Auto, das Anfang 2026 neu zugelassen wird, könnte dadurch fast zehn Jahre steuerfrei bleiben. Offen ist noch, ob die Verlängerung auch rückwirkend gilt.

Neues Förderprogramm für private E-Auto-Käufer

Für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen soll es neue Unterstützung beim Umstieg auf E-Autos geben. Bis Ende 2029 stehen dafür insgesamt rund drei Milliarden Euro bereit (unter anderem aus dem europäischen Klima-Sozialfonds). Wie genau die Förderung aussieht, ist noch nicht entschieden. Aktuell gibt es vor allem Kaufanreize für Unternehmen sowie steuerliche Vorteile bei E-Dienstwagen.

Neuer Standard für den Notruf im Auto

Next-Generation-eCall wird Pflicht

Ab 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Fahrzeugtypen (Typgenehmigungen ab diesem Datum) mit NG eCall ausgestattet sein – also Pkw (M1) und leichte Transporter bis 3,5 t (N1). Ab 1. Januar 2027 dürfen dann keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die diese Technik nicht haben.

Der neue Notrufstandard nutzt 4G/LTE und 5G statt 2G/3G und kann bei Unfällen schneller reagieren und mehr Daten übermitteln als das bisherige System.

Mehr E-Scooter auf der Straße

Voraussichtlich werden 2026 auch E-Scooter häufiger auf der Fahrbahn zu sehen sein. Radwege müssen nur noch dann genutzt werden, wenn dafür wirklich eine Benutzungspflicht besteht. Die Änderung hängt noch von der Zustimmung des Bundesrats ab, soll aber nach aktuellem Stand Anfang 2026 kommen.

Widerruf-Button bei Online-Geschäften

Online-Verträge sollen künftig leichter zu widerrufen sein. Anbieter, die Verträge über eine Website oder App abschließen lassen, müssen dafür einen digitalen Widerrufsbutton bereitstellen.

Damit können Verbraucher ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht mit wenigen Klicks ausüben – ohne lange Suche nach Formularen oder Kontaktwegen. Die Pflicht gilt für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen und tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.

Weitere Assistenzsysteme werden Pflicht

Ab dem 7. Juli 2026 müssen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (M1, N1) bei der Erstzulassung zusätzliche Assistenzsysteme serienmäßig besitzen. Ziel ist mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem für Fußgänger und Radfahrer.

Neu verpflichtend sind unter anderem:

  • Notbremsassistent für Fußgänger/Radfahrer (AEB): erkennt Gefahrensituationen automatisch und bremst selbstständig, um Unfälle zu verhindern oder Folgen zu mindern.

  • Ablenkungs-/Konzentrationswarnsystem: registriert nachlassende Aufmerksamkeit und warnt den Fahrer rechtzeitig.

  • Erweiterter Fußgänger-/Kopfschutzbereich: Fahrzeuge müssen so gebaut sein, dass der Bereich für Kopfaufprallschutz größer wird – um Verletzungen bei Kollisionen zu reduzieren.

  • Notfall-Spurhalteassistent (ELKS): Die Pflicht gilt nun auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Für andere Fahrzeugtypen ist das System bereits seit 7. Juli 2024 vorgeschrieben.

Per Kamera soll die Zufahrt kontrolliert werden

Österreich: Zufahrtskontrollen in Städten

Wien und andere österreichische Städte planen Zufahrtskontrollen für die Innenstädte per Kamera. Bei unerlaubten Einfahrten in beschränkte Bereiche drohen hohe Bußgelder. Betroffen sind auch ausländische Autofahrer. Die erforderliche Gesetzesänderung soll im Mai 2026 in Kraft treten.

Künftig sollen nur noch Berechtigte wie Anwohner und Anwohnerinnen, Einsatzfahrzeuge, Lieferdienste oder Taxis in die Innenstädte fahren dürfen. Auch Motorräder und Mopeds sind von der geplanten Überwachung ausgenommen.

Um die Zufahrten effektiv kontrollieren zu können und zwischen legalen und illegalen Einfahrten zu unterscheiden, ist eine kamerabasierte Überwachung vorgesehen. Insgesamt haben rund 25 österreichische Städte, darunter Wien, Salzburg, Linz, Graz, St. Pölten und Leoben, Interesse bekundet, das neue Verkehrsmanagementsystem zu übernehmen. Die Umsetzung wird noch einige Zeit dauern.

Niederlande: Höhere Bußgelder

In den Niederlanden wird es voraussichtlich 2026 – wie in jedem Jahr – zu einer turnusgemäßen Erhöhung der Bußgelder kommen (erfahrungsgemäß bis März des neuen Jahres). Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

Spanien: Warndreieck auf Autobahnen verboten

Ab nächstem Jahr dürfen Autofahrer und Autofahrerinnen in Spanien bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen kein Warndreieck mehr aufstellen. Pflicht wird dann ein spezielles Blinklicht.

Großbritannien: Niedrigere Promillegrenze geplant

Die gesetzliche Promillegrenze in England und Wales könnte 2026 von 35 auf 22 Mikrogramm pro 100 Milliliter Atemluft gesenkt werden. Außerdem sollen Drogen am Steuer besser kontrolliert werden können. Die Polizei soll die Möglichkeit haben, Speicheltests am Straßenrand als zulässige Beweise zu verwenden. Dadurch wird die derzeitige Abhängigkeit von Bluttests ersetzt. Des Weiteren sind härtere Strafen bei Verstößen gegen die Gurtpflicht im Gespräch.

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