Wer trägt die Gutachterkosten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Hier finden Sie verständliche Antworten auf häufige Fragen zu Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Kosten, Versicherungen, Unterlagen und dem Ablauf einer Begutachtung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
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Ein Unfallgutachten ist insbesondere sinnvoll, wenn der Schaden nicht eindeutig als geringfügiger Bagatellschaden einzustufen ist. Es dokumentiert unter anderem den Schadenumfang, den Reparaturweg, die Reparaturkosten und weitere schadenrelevante Positionen.
Ein Kostenvoranschlag enthält hauptsächlich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein vollständiges Gutachten dokumentiert zusätzlich beispielsweise den Schadenhergang, die Schadenbilder, den Fahrzeugzustand, Wiederbeschaffungswerte, Restwerte, Reparaturdauer und gegebenenfalls eine merkantile Wertminderung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Einzelfalls kann bei Bedarf durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.
Bei sehr geringfügigen Schäden kann gegebenenfalls eine kostengünstigere Schadenkalkulation oder ein Kostenvoranschlag ausreichen. Da sich verdeckte Schäden äußerlich nicht immer erkennen lassen, sollte die konkrete Vorgehensweise anhand des Fahrzeugs geprüft werden.
Ja. Die Begutachtung kann nach Terminvereinbarung grundsätzlich dort erfolgen, wo sich das Fahrzeug befindet, beispielsweise auf einem Abstellplatz, bei einem Abschleppunternehmen oder in einer Werkstatt.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Die konkrete Abrechnung hängt vom jeweiligen Schadenfall und der vereinbarten Vorgehensweise ab. Vor der Beauftragung erläutern wir Ihnen transparent, wie die Abrechnung in Ihrem Fall erfolgen kann.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen unabhängigen Sachverständigen selbst auszuwählen. Bei rechtlichen Unsicherheiten sollte eine individuelle Rechtsberatung eingeholt werden.
Je nach Schadenfall können unter anderem Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfalldauer und eine mögliche merkantile Wertminderung dokumentiert werden.
Bei einer Mitschuld können Ansprüche und Kosten entsprechend der Haftungsquote gekürzt werden. Da die Haftungsverteilung eine rechtliche Frage ist, empfiehlt sich eine individuelle anwaltliche Prüfung.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per WhatsApp. Wir stimmen anschließend schnellstmöglich einen passenden Termin mit Ihnen ab. Die konkrete Verfügbarkeit hängt von der aktuellen Auslastung und dem Standort des Fahrzeugs ab.
Die Begutachtung kann nach Terminvereinbarung direkt am Fahrzeug stattfinden, beispielsweise zu Hause, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.
Hilfreich sind insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I, Angaben zum Unfallhergang sowie vorhandene Daten der beteiligten Personen und Versicherungen. Falls Unterlagen fehlen, klären wir gemeinsam, welche Angaben noch benötigt werden.
Die Dauer hängt vom Fahrzeug und vom Schadenumfang ab. Für eine sorgfältige Dokumentation sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Beim Termin erhalten Sie eine realistische Einschätzung des benötigten Zeitrahmens.
Ja. Sie können uns vorab Fotos und grundlegende Informationen per WhatsApp senden. Die Bilder ermöglichen eine erste Orientierung, ersetzen bei einem vollständigen Gutachten jedoch nicht die persönliche Besichtigung des Fahrzeugs.
Eine Bewertung kann unter anderem vor einem Kauf oder Verkauf, bei einer Leasingrückgabe, im Rahmen einer Erbschaft, für Versicherungszwecke oder zur neutralen Dokumentation des aktuellen Fahrzeugwerts sinnvoll sein.
Relevant sind beispielsweise Fahrzeugtyp, Erstzulassung, Laufleistung, Pflege- und Wartungszustand, Sonderausstattung, Vorschäden, Bereifung und die aktuelle Marktsituation.
Der Marktwert beschreibt vereinfacht den Wert, der für das konkrete Fahrzeug am Markt erzielt werden kann. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet demgegenüber den Betrag, der benötigt wird, um ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu beschaffen.
Ja. Wertrelevante Sonderausstattungen und nachweisbare Zusatzausstattungen werden bei der Bewertung berücksichtigt, soweit sie für das konkrete Fahrzeug und den aktuellen Markt relevant sind.
Grundsätzlich können auch ältere Fahrzeuge bewertet werden. Je nach Fahrzeugart, Alter und Verwendungszweck können Zustand, Originalität, Historie und Marktlage eine besonders wichtige Rolle spielen.
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Unser Unternehmen ist für den Bereich Fahrzeugbewertung und Kfz-Schäden in der Sachverständigenrolle des DGuSV eingetragen. Die Urkunde bestätigt unsere DGuSV-Zertifizierung und die Berechtigung, das DGuSV-Siegel zu führen.
Zertifizierung und Nachweis ansehen →Milad HossainiKfz-SachverständigerBachelor of Science (B.Sc.)
Mehraj HossainiKfz-SachverständigerBachelor of Science (B.Sc.)