Wann wurde die Kfz-Steuer geändert?

wann wurde die kfz-steuer geändert?

Inhaltsverzeichnis

Wer in Deutschland ein Auto besitzt, kommt an ihr nicht vorbei: der Kraftfahrzeugsteuer. Doch während sie früher eine recht simple Abgabe war, ist sie heute ein hochkomplexes Steuerungsinstrument der Umweltpolitik. In den letzten Jahrzehnten gab es zahlreiche einschneidende Änderungen, die den Geldbeutel von Millionen Autofahrern beeinflussen.


1. Die Zäsur 2009: Der Umstieg auf CO₂

Die wohl bedeutendste Änderung der jüngeren Geschichte fand am 1. Juli 2009 statt. Dies war der Moment, in dem die Kfz-Steuer von einer reinen Hubraumsteuer zu einer Umweltsteuer transformiert wurde.

Was änderte sich am 1. Juli 2009?

Am 01. Juli 2009 trat das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Die Steuer setzte sich fortan aus zwei Komponenten zusammen:

  • Der Sockelbetrag: Dieser basiert weiterhin auf dem Hubraum des Fahrzeugs.
  • Der CO₂-Ausstoß: Kernstück des Gesetzes ist seither der lineare, am CO₂-Ausstoß orientierte Steuertarif.

Zudem wurde zu diesem Datum die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.


2. Die WLTP-Reform 2018: Realistischere Werte

Am 1. September 2018 folgte eine technische Änderung mit massiven steuerlichen Auswirkungen. Das Prüfverfahren für Abgase wurde europaweit vom alten NEFZ auf den WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) umgestellt. Da WLTP den Verbrauch realistischer misst, stiegen die offiziellen CO₂-Werte und damit die Steuerlast für fast alle Neuwagen an.


3. Die Reform 2021: Klimaschutz wird teurer

Um die Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2021 eine weitere Verschärfung verabschiedet. Diese betrifft primär Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch durch einen progressiven CO₂-Tarif. Je höher der Ausstoß, desto teurer wird jedes zusätzliche Gramm CO₂.


4. Elektrofahrzeuge: Die große Ausnahme

Wer ein reines Elektroauto (BEV) fährt, genießt steuerliche Vorteile, um den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität zu fördern:

  • Steuerbefreiung: Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 sind für bis zu 10 Jahre (maximal bis zum 31.12.2030) komplett von der Kfz-Steuer befreit.

5. Zusammenfassung der wichtigsten Stichtage

Datum der Erstzulassung Besteuerungsgrundlage
Vor dem 01.07.2009 Reiner Hubraum und Schadstoffklasse (Euro-Norm).
Ab 01.07.2009 Kombination aus Hubraum und CO₂-Tarif.
Ab 01.09.2018 CO₂-Messung nach dem neuen WLTP-Verfahren.
Seit 01.01.2021 Einführung des progressiven CO₂-Tarifs.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer

Wann wurden die Kfz-Steuern erhöht?
Erhöhungen fanden primär durch die Reformen 2009 (Einführung CO₂-Komponente), 2018 (WLTP-Umstellung) und 2021 (progressiver Tarif) statt.

Wird die Kfz-Steuer 2025 teurer?
Für bereits zugelassene Bestandsfahrzeuge ändert sich meist nichts. Da die CO₂-Grenzwerte jedoch strenger werden, können Neuzulassungen im Jahr 2025 teurer ausfallen als vergleichbare ältere Modelle.

Ist die Kfz-Steuer immer gleich hoch?
Nein. Sie hängt von der Erstzulassung, der Antriebsart (Benzin, Diesel, Elektro), dem Hubraum und dem CO₂-Ausstoß ab.

Was ändert sich an der Kfz-Steuer 2026?
2026 endet das Zeitfenster für die 10-jährige Steuerbefreiung bei Neuzulassungen von E-Autos, da die aktuelle Regelung für Zulassungen bis Ende 2025 gilt.