Ersatzwagen von der Versicherung – Ihre Ansprüche

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Leihwagen nach einem Unfall - das sollten Sie wissen

Sobald Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher ist, dürfen Sie für die Zeit der Reparatur bzw. bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Leihfahrzeug anmieten.

Empfohlen wird, ein Angebot eines renommierten Autovermieters zu nutzen und ein Fahrzeug zu wählen, das eine Klasse unter dem beschädigten Fahrzeug liegt (z. B. Polo statt Golf). Mieten Sie ein Fahrzeug derselben Klasse, kann die Versicherung die Kosten kürzen – üblicherweise um etwa 15 %. Dieser Abzug wird als Eigenersparnis begründet, weil Ihr eigenes Auto während der Reparatur nicht genutzt wird und somit keine laufenden Verschleißkosten entstehen. Durch die Anmietung eines kleineren Fahrzeugs lässt sich dieser Abzug in der Regel vermeiden.

Nicht erstattet werden Mietwagenkosten manchmal dann, wenn Sie nur wenige Kilometer fahren und ein Taxi für die Fahrten günstiger gewesen wäre.

Zu beachten ist außerdem: Die Kosten werden meist nur für einen Zeitraum von etwa 14 Tagen übernommen. Zwei Wochen gelten als ausreichend, um ein Fahrzeug reparieren zu lassen oder ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Je nach Fall kann die Dauer der Gutachtenerstellung zusätzlich berücksichtigt werden.

Die Kosten für eine Vollkaskoversicherung beim Mietwagen werden in der Regel nur dann vollständig erstattet, wenn Ihr eigenes Fahrzeug ebenfalls vollkaskoversichert ist. Andernfalls übernimmt die Versicherung häufig nur einen Teil – oft etwa die Hälfte.

Wichtig: Die Versicherung zahlt gewöhnlich erst dann, wenn Sie die Reparatur oder Neuanschaffung nachweisen. Das erfolgt meist durch die Reparaturrechnung oder einen entsprechenden Nachweis (z. B. Foto mit Datumsbeleg). Bei einem Ersatzfahrzeug wird üblicherweise eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins benötigt.

Falls die Reparatur oder Neuanschaffung desselben Fahrzeugtyps unverhältnismäßig lange dauert (z. B. bei Oldtimern oder seltenen Modellen), kann die Versicherung verlangen, dass Sie ein Interimsfahrzeug anschaffen. Damit soll der Pflicht zur Schadensminderung Rechnung getragen werden.

Hinweis: Dieser Text stellt keine anwaltliche Rechtsberatung dar.

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