Kfz-Schadenmeldung bei der Huk Coburg Versicherung nach einem Unfall
Ob ein Unfall selbstverschuldet oder unverschuldet ist, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Bei einem selbstverschuldeten Unfall liegt die Verantwortung bei der eigenen Person, während bei einem unverschuldeten Unfall ein Dritter für den Schaden verantwortlich ist. Die genaue Klärung ist entscheidend für die weitere Schadenregulierung.
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, haben Sie wichtige Rechte – eines der wichtigsten:
Sie dürfen Ihren Kfz Gutachter frei wählen
Nicht die Versicherung entscheidet, welcher Gutachter kommt – sondern Sie.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf:
Einen unabhängigen KFZ-Gutachter
Ein neutrales Schadengutachten
Erstattung der Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung (z. B. HUK-COBURG)
Ein freier KFZ-Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung.
📌 Versicherungsnahe Gutachter bewerten Schäden oft kostenorientiert – unabhängige Gutachter anspruchsorientiert.
Als freie Kfz-Gutachter unterstütze wir Sie zuverlässig nach einem unverschuldeten Unfall.
Persönliche Betreuung
Schnelle Terminvergabe
Vor-Ort-Besichtigung
Versicherungs- & rechtskonformes Gutachten
Direkte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung (z. B. HUK-COBURG)
👉 Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, ist es wichtig, den Schaden schnell und korrekt bei Ihrer Kfz-Versicherung zu melden.
✅ So melden Sie den Schaden bei der HUK-COBURG
Als Unfallverursacher sind Sie verpflichtet, den Schaden Ihrer Versicherung mitzuteilen.
Die HUK-COBURG bietet dafür mehrere Kontaktmöglichkeiten:
Schadenmeldung online
Telefonische Schadenhotline
Schriftliche Schadenanzeige
💡 Tipp: Halten Sie folgende Informationen bereit:
Versicherungsnummer
Unfallort & Unfallzeit
Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
Fotos vom Schaden (falls vorhanden)
➡️ Je schneller die Meldung erfolgt, desto reibungsloser läuft die Regulierung.
Um einen Verkehrsunfall zu melden, erreichen Sie die Schadenhotline der HUK-Coburg 24 Stunden am Tag unter der Telefonnummer:
Um einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall online zu melden, erreichen Sie das Schadenformular der HUK-Coburg online unter diesem Link:
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie immer einen eigenen Kfz Gutachter beauftragen.
Ja – bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
In der Regel ab ca. 750 € Schadenhöhe (Bagatellgrenze).