Hilfe zum Fahrzeugschaden · Unabhängig vom Versicherer
Allianz Schaden melden – Kfz-Schaden bei HOS aufnehmen lassen
Sie möchten einen Kfz-Schaden mit Bezug zu Allianz melden? Schildern Sie uns, was passiert ist. Wir nehmen Ihren Fall auf, besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen und kümmern uns um die weitere Abwicklung.
So melden Sie Ihren Fahrzeugschaden bei uns
Tragen Sie Ihren Namen, eine Rückrufnummer und den Standort Ihres Fahrzeugs ein. Beschreiben Sie kurz den Unfall und wählen Sie aus, ob Allianz Ihre eigene Versicherung oder die Versicherung der anderen Unfallpartei ist. Wenn Sie das noch nicht wissen, können Sie den Fall trotzdem schildern.
Nach dem Absenden sehen Sie eine Bestätigung mit einer HOS-Referenz. Wir melden uns bei Ihnen, klären offene Angaben und besprechen, welche Unterlagen oder welche Besichtigung für Ihren Fall benötigt werden. Halten Sie eine bereits vorhandene Schadennummer beim Rückruf bereit.
Vor der Meldung: Was ist am Fahrzeug passiert?
Beschreiben Sie zuerst den Ablauf in Ihren eigenen Worten. Wo stand oder fuhr Ihr Auto? An welcher Stelle kam es zum Kontakt? Welche Schäden fallen Ihnen auf? Trennen Sie Beobachtungen von Annahmen. Eine kurze, klare Darstellung ist hilfreicher als eine vorschnelle Einschätzung der Schuldfrage.
Fotografieren Sie Schäden aus der Nähe und mit etwas Abstand, sofern die Situation sicher ist. Eine Übersicht hilft, die Position am Fahrzeug einzuordnen. Sichtbare Kratzer sagen allein noch nicht, ob Befestigungen, Sensoren oder Teile hinter einer Verkleidung betroffen sind. Das lässt sich gegebenenfalls erst bei der Besichtigung beurteilen.
Wenn das Auto unsicher wirkt, Flüssigkeit austritt oder Räder beziehungsweise Beleuchtung beschädigt sind, fahren Sie nicht einfach weiter. Sorgen Sie zuerst für Sicherheit und organisieren Sie erforderliche Hilfe. Unser Formular ist kein Notruf und kein Pannendienst.
Diese Unterlagen erleichtern die weitere Bearbeitung
- Unfallort, Datum und möglichst Uhrzeit.
- Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen für die Versicherungsmitteilung.
- Versicherungsdaten beziehungsweise eine schon vergebene Schadennummer.
- Fotos, eine Unfallskizze und vorhandene Aufzeichnungen.
- Informationen zu einer polizeilichen Aufnahme, soweit vorhanden.
- Später: Gutachten, Reparaturunterlagen und zugehörige Belege.
Geben Sie Originalunterlagen nicht unüberlegt aus der Hand und behalten Sie Kopien. Für unsere erste Rückmeldung benötigen wir lediglich Ihre Kontaktdaten und eine knappe Beschreibung. Versicherungsdokumente oder Fotos müssen Sie für diese Anfrage noch nicht hochladen.
Jetzt Kfz-Schaden bei HOS melden
Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir nehmen Ihren Fall auf und melden uns bei Ihnen.
Mit * markierte Angaben benötigen wir für den Rückruf. Bitte keine Gesundheitsdaten, Bankdaten oder Angaben unbeteiligter Personen eintragen. Unterlagen stimmen wir bei Bedarf persönlich mit Ihnen ab.
Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Schadenmeldung und für den Rückruf per E-Mail an unser Büro übermittelt. Sie werden nicht für eine Anmeldung zu Werbung verwendet. Das Absenden allein ist noch kein kostenpflichtiger Gutachtenauftrag.
Allianz versichert den Unfallgegner: unabhängige Begutachtung
Ist Ihr Auto durch eine andere Person beschädigt worden und deren Fahrzeug bei Allianz versichert, kann ein unabhängiges Gutachten die Grundlage für die Bezifferung Ihres Fahrzeugschadens bilden. Ob ein ausführliches Gutachten oder eine andere Dokumentation sinnvoll ist, klären wir anhand der konkreten Beschädigung. Eine pauschale Lösung für jeden Kratzer wäre nicht hilfreich.
Bei der Besichtigung betrachten wir das Schadenbild und dokumentieren unsere Feststellungen. Daraus entsteht bei entsprechender Beauftragung ein nachvollziehbarer Bericht zum Fahrzeugschaden. Informationen über unsere Unfallgutachten und die Kosten einer Begutachtung finden Sie auf den verlinkten Seiten. Die Kostenfrage besprechen wir mit Ihnen, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Eigener Kaskoschaden: erst den Vertragsweg klären
Wenn Sie Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung nutzen möchten, gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen. Fragen Sie vor einer selbst beauftragten Begutachtung nach dem vorgesehenen Ablauf und einer möglichen Kostenübernahme. Auch eine vereinbarte Werkstattbindung kann die nächsten Schritte beeinflussen.
Ein Kaskoschaden ist deshalb nicht einfach mit einem gegnerischen Haftpflichtschaden gleichzusetzen. Schreiben Sie uns im Formular, welche Konstellation vorliegt. Wenn Sie es noch nicht wissen, wählen Sie „Das ist noch unklar“. Wir klären den Ausgangspunkt gemeinsam, statt von einer falschen Voraussetzung auszugehen.
So läuft Ihre Anfrage bei uns ab
- Sie schildern den Fall. Ihre Schadenmeldung geht direkt an unser Büro.
- Wir sprechen mit Ihnen. Dabei klären wir Fahrzeugstandort, Gutachtenbedarf und die Kosten vor einer Beauftragung.
- Wir vereinbaren die Schadenaufnahme. Je nach Fall besichtigen wir das Auto an seinem Standort oder in der Werkstatt.
- Sie erhalten die Ergebnisse. Wir erläutern das Gutachten und stimmen die weitere Verwendung der Unterlagen mit Ihnen ab.
Milad Hossaini, B.Sc., und Mehraj Hossaini, B.Sc., sind Ihre Kfz-Sachverständigen. Bei Bedarf begleiten wir die weitere Abstimmung direkt mit der Versicherung oder zusammen mit einem Kooperationsanwalt beziehungsweise dem Anwalt Ihres Vertrauens. Über die Anerkennung einzelner Positionen und die Auszahlung entscheidet nicht unser Kontaktformular.
Für Termine in der Landeshauptstadt finden Sie hier Ihren Kfz Gutachter in Düsseldorf. Wir informieren außerdem zur Schadenaufnahme in Essen und zu unseren weiteren Einsatzorten.
Fragen zur Allianz-Schadenmeldung
Kann ich mich melden, wenn ich noch keine Schadennummer habe?
Ja. Für die erste Anfrage an unser Büro ist keine Schadennummer erforderlich. Sobald eine Nummer vorliegt, erleichtert sie später die Zuordnung der Unterlagen.
Bekomme ich den Gutachtenbetrag garantiert ausgezahlt?
Nein. Das Gutachten dokumentiert und bewertet den Fahrzeugschaden. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt, hängt unter anderem von der Haftung, dem Versicherungsvertrag und der Prüfung des konkreten Falls ab.
Ist das Gutachten für mich kostenlos?
Ja – bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die erforderlichen Gutachterkosten, wenn die Gegenseite vollständig haftet. Für Sie als Geschädigten ist das erforderliche Gutachten dann kostenlos. Ob ein Gutachten benötigt wird, klären wir vorab; bei einem reinen Bagatellschaden genügt häufig ein Kostenvoranschlag.
Wer bearbeitet meine Schadenmeldung?
Wir nehmen Ihre Schadenmeldung auf und kümmern uns um die nächsten Schritte. Wir – Milad Hossaini, B.Sc., und Mehraj Hossaini, B.Sc. – sind persönlich für Sie da. Bei Rückfragen nennen Sie uns einfach die Referenz aus Ihrer Formularbestätigung.
Brauche ich schon alle Unterlagen?
Nein. Für die erste Aufnahme reichen Ihre Kontaktdaten, der Fahrzeugstandort und eine kurze Beschreibung. Welche weiteren Angaben wir benötigen, klären wir persönlich mit Ihnen.
