Probezeit Führerschein: Regeln, Verstöße und Konsequenzen in der Probezeit

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Der Erhalt des Führerscheins ist für viele ein großer Schritt in die Unabhängigkeit. Doch die ersten zwei Jahre gelten als Bewährungsphase – die sogenannte Probezeit. In diesem Zeitraum steht das Fahrverhalten unter besonderer Beobachtung des Gesetzgebers. Ziel ist es, die überproportional hohe Unfallrate bei Fahranfängern durch strenge Regeln und bei Bedarf durch Nachschulungen zu senken.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen die Systematik der Probezeit-Regelungen. Wir zeigen den Unterschied zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schweren B-Verstößen auf, klären über die Verlängerung der Probezeit auf und erläutern, wann ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) unumgänglich ist. So wissen Sie genau, was im Ernstfall auf Sie zukommt.

Unfall in der Probezeit? Wir unterstützen Sie

Ein Unfall während der Probezeit ist nicht nur ein Schock, sondern kann auch rechtlich weitreichende Folgen für Ihre Fahrerlaubnis haben. Als Ihr Kfz Gutachter in Essen bewerten wir den Schaden unabhängig und objektiv, damit Sie gegenüber Versicherungen und Behörden eine klare Faktenlage haben.

Dauer und Besonderheiten der Probezeit

Grundsätzlich dauert die Probezeit zwei Jahre ab dem Tag der Aushändigung der Fahrerlaubnis. In dieser Zeit gilt unter anderem eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Werden Sie in dieser Phase mit einem relevanten Verstoß auffällig, wird die Probezeit einmalig um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert.

A-Verstöße vs. B-Verstöße

Maßnahmen werden ergriffen, sobald Sie entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen:

  • A-Verstöße (Schwerwiegende Zuwiderhandlungen): Dazu zählen u. a. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße, Vorfahrtsfehler oder Unfallflucht.
  • B-Verstöße (Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen): Hierzu gehören beispielsweise das Fahren mit abgefahrenen Reifen, Überladung oder das Parken auf Autobahnen.

Stufenmodell bei Verstößen

Das Punktesystem ist in der Probezeit eng mit pädagogischen Maßnahmen verknüpft:

Stufe Auffälligkeit Konsequenz
1. Auffälligkeit1 x A oder 2 x BAufbauseminar (ASF) + Probezeitverlängerung
2. AuffälligkeitNochmals 1 x A oder 2 x BVerwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
3. AuffälligkeitNochmals 1 x A oder 2 x BEntzug der Fahrerlaubnis

Das Aufbauseminar (ASF)

Das ASF muss bei einer zertifizierten Fahrschule absolviert werden. Wer der Aufforderung der Behörde nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, verliert seinen Führerschein automatisch. Besuchen Sie unsere Startseite, um mehr über sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu erfahren.

FAQ: Häufige Fragen zur Probezeit

Verkürzt sich die Probezeit durch ein Fahrsicherheitstraining?

Nein, in Deutschland gibt es aktuell keine gesetzliche Regelung mehr, die eine Verkürzung der Probezeit durch die Teilnahme an Seminaren oder Trainings ermöglicht.

Gilt die Probezeit für jede Führerscheinklasse neu?

Nein. Die Probezeit beginnt mit der ersten Erteilung einer Fahrerlaubnis (z.B. Klasse A1 mit 16 Jahren). Wer später die Klasse B macht, befindet sich oft schon nicht mehr in der Probezeit.

Sicher durch die ersten Jahre

Fehler passieren – wichtig ist, richtig damit umzugehen. Wir helfen Ihnen bei der technischen Aufarbeitung von Unfällen, damit Sie Ihre Rechte kennen.

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