Alkohol am Steuer: Promillegrenzen, Bußgeldkatalog und rechtliche Folgen

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Ein Glas Wein zum Essen oder das Bier nach dem Feierabend – die Grenze zwischen Genuss und einer Straftat ist beim Thema Alkohol am Steuer schmal. Wer sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert auch seine berufliche Existenz. In Deutschland gelten je nach Alter, Fahrerfahrung und Fahrweise unterschiedliche Grenzwerte, deren Überschreitung harte Sanktionen nach sich zieht.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Promillegrenzen in Deutschland. Wir klären auf, warum bereits 0,3 Promille strafbar sein können, welche Kosten bei einem Erstverstoß auf Sie zukommen und wann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Zudem zeigen wir die Konsequenzen für den Versicherungsschutz auf, wenn es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall kommt.

Unfall unter Alkoholeinfluss? Wir klären die Schadenslage

Kommt es unter Alkoholeinwirkung zum Unfall, verweigern Kaskoversicherungen oft die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit. Als Ihr Kfz Gutachter in Essen erstellen wir neutrale Schadensgutachten, die für die zivilrechtliche Abwicklung und mögliche Rechtsstreitigkeiten mit der Versicherung essenziell sind.

Die Promillegrenzen in Deutschland

Das deutsche Recht unterscheidet bei Alkohol am Steuer verschiedene Stufen der Fahruntüchtigkeit:

  • 0,0 Promille: Gilt absolut für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren.
  • 0,3 Promille (Relative Fahruntüchtigkeit): Strafbar, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall) vorliegen.
  • 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit): Wer ohne Auffälligkeiten fährt, begeht ab diesem Wert dennoch eine Ordnungswidrigkeit.
  • 1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit): Ab diesem Wert gilt man als unwiderlegbar fahruntüchtig – es handelt sich immer um eine Straftat.

Bußgelder und Strafmaß für Autofahrer

Bereits beim ersten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze sind die Strafen drastisch:

Verstoß Bußgeld / Strafe Punkte Fahrverbot
0,5 Promille (1. Mal)500 €2 Punkte1 Monat
0,5 Promille (2. Mal)1.000 €2 Punkte3 Monate
über 1,1 PromilleGeld- oder Freiheitsstrafe3 PunkteEntzug (mind. 6 Mon.)

Wann droht die MPU?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (der sogenannte „Idiotentest“) wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dies ist im Regelfall ab 1,6 Promille der Fall, kann aber bei wiederholten Fahrten unter Alkoholeinfluss bereits ab niedrigeren Werten gefordert werden. In einigen Bundesländern liegt die Grenze für Ersttäter sogar bereits bei 1,1 Promille.

Regress der Versicherung

Wichtig für Unfallopfer und Verursacher: Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar den Fremdschaden, kann den betrunkenen Fahrer aber mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Die eigene Vollkasko zahlt bei Alkohol am Steuer oft gar nicht. Besuchen Sie unsere Startseite, um mehr über Schadensregulierung zu erfahren.

FAQ: Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Darf man auf dem E-Scooter Alkohol trinken?

Ja, aber es gelten exakt dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer! Wer mit dem E-Scooter mit 0,5 Promille erwischt wird, verliert im Regelfall auch seinen Pkw-Führerschein.

Was passiert Radfahrern bei Alkohol?

Radfahrer gelten ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Auch hier drohen Punkte in Flensburg und die Anordnung einer MPU – was indirekt zum Entzug der Auto-Fahrerlaubnis führen kann.

Sicher fahren – ohne Alkohol

Wer trinkt, fährt nicht. Sollte es dennoch zu einem Unfall unter unklaren Umständen gekommen sein, helfen wir Ihnen bei der technischen Aufarbeitung des Schadens.

Haben Sie einen Unfallschaden in Essen zu melden? Wir begutachten schnell und neutral!