Sie hatten einen Unfall in Mülheim an der Ruhr?

KFZ Sachverständiger aus Mülheim an der Ruhr

Ihr Kfz Gutachter in Mülheim an der Ruhr – unabhängige Kfz Sachverständige für Unfallgutachten

Ein Verkehrsunfall ist bereits belastend genug – umso wichtiger ist es, danach einen erfahrenen Kfz Gutachter in Mülheim an der Ruhr an Ihrer Seite zu haben. Unsere unabhängigen Kfz Sachverständigen stehen Ihnen kompetent zur Seite und erstellen professionelle, rechtssichere Gutachten zur Schadensregulierung – unabhängig, objektiv und schnell.

Unsere Kfz Sachverständigen in Mülheim an der Ruhr kommen direkt zu Ihnen – sei es nach einem Unfall, auf dem Parkplatz oder bei Ihnen zu Hause. Bei Haftpflichtschäden ist der Service durch den Kfz Gutachter für Sie in der Regel kostenlos*. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein vollständiges Kfz Gutachten inklusive Fotodokumentation – ideal für eine zügige Abwicklung mit der Versicherung.

Ein unabhängiger Kfz Gutachter in Mülheim an der Ruhr schützt Sie vor Kürzungen durch die Versicherung und sichert Ihre Ansprüche. Auch die gegnerische Versicherung erhält das Gutachten direkt – für eine schnelle Regulierung ohne Verzögerung.

Ihre Vorteile mit unseren Kfz Sachverständigen in Mülheim an der Ruhr:

  • Kostenlose Vor-Ort-Begutachtung bei Haftpflichtschäden

  • Gutachtenerstellung innerhalb von 24 Stunden

  • Unabhängige und rechtssichere Schadenbewertung

  • Persönliche Beratung durch erfahrene Kfz Gutachter

Verlassen Sie sich auf erfahrene Kfz Sachverständige in Mülheim an der Ruhr, wenn es darauf ankommt. Ihr Kfz Gutachter in Mülheim an der Ruhr – schnell, flexibel und zuverlässig.​

So geht´s

1.

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie uns. Ob telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail – wir sind jederzeit für Sie erreichbar.

2.

Wir kommen am gewünschten Tag und zur gewünschten Uhrzeit zu Ihnen, protokollieren den Schaden und erstellen anschließend im Büro ein Gutachten.

3.

„Sobald die Versicherung den Schaden geprüft und das Gutachten akzeptiert hat, erfolgt die Auszahlung entweder direkt an dich oder auf Wunsch an die Werkstatt. Bei einer fiktiven Abrechnung wird der im Gutachten ermittelte Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer ausgezahlt.

4.

Nach Prüfung und Freigabe durch die Versicherung erfolgt die Auszahlung direkt an dich, deinen Anwalt oder an die Werkstatt. Bei einer fiktiven Abrechnung erhältst du den im Gutachten ermittelten Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer.

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