
Milad Hossaini
Kfz-Sachverständiger

UNFALLGUTACHTEN & VOR-ORT-SERVICE
Sie brauchen eine Einschätzung zum Unfallschaden?
Erzählen Sie uns zunächst, was passiert ist. Wir besprechen, welche Begutachtung für Ihr Anliegen infrage kommt und welche Kosten damit verbunden sind. Den Ort für die Besichtigung in Oberhausen vereinbaren wir anschließend mit Ihnen.

Kfz-Sachverständiger

Kfz-Sachverständiger
Bei Ihnen oder in der Werkstatt: Den passenden Ort und Termin stimmen wir mit Ihnen ab.
Wir begleiten auch die Abwicklung der Schadenssumme – direkt mit der Versicherung oder mit einem Anwalt.
Unser Kfz-Gutachter-Notruf ist Tag und Nacht für Sie erreichbar: 0151 219 31 772.
UNABHÄNGIGE BEGUTACHTUNG
Nach einem Unfall möchten Sie wissen, wie groß der Schaden ist und was die Reparatur kostet. Dafür dokumentieren wir die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug und erstellen ein unabhängiges Gutachten.
Wir erstellen Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen für Kunden in Oberhausen. Vor dem Auftrag besprechen wir mit Ihnen den Umfang und die Kosten.
Schaden telefonisch besprechenWir sagen Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden, vereinbaren die Besichtigung und kümmern uns um Rückfragen zum Gutachten.
Auf Wunsch begleiten wir die Abwicklung direkt mit der Versicherung oder gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten. Sie können genauso Ihren eigenen Anwalt des Vertrauens beauftragen.
Vor-Ort-Termine nach Absprache:
Bei Ihnen oder in Ihrer Werkstatt in Oberhausen. Den genauen Ort und Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Rufen Sie an. Wir besprechen, wie es weitergeht.
Vom ersten Anruf bis zur Auszahlung: Der Ablauf in 38 Sekunden.
Wenn Sie möchten, begleiten wir nach der Begutachtung auch die Abwicklung mit der Versicherung bis zur Auszahlung. Wir sprechen mit Ihnen ab, welche Unterlagen und Rückfragen wir übernehmen.
Rufen Sie uns an und sagen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Wir besprechen die nächsten Schritte und vereinbaren die Besichtigung. Welche Angaben und Unterlagen wir brauchen, erklären wir Ihnen.
Wir besichtigen das Fahrzeug und erstellen das Gutachten. Unsere Gutachterkosten rechnen wir nach entsprechender Vereinbarung direkt mit der Versicherung ab. Die Voraussetzungen klären wir vor der Beauftragung.
Wir kümmern uns auf Wunsch auch um die Abwicklung der Schadenssumme – nicht nur um unsere Gutachterrechnung. Das ist nach entsprechender Beauftragung direkt mit der Versicherung oder in Zusammenarbeit mit einem Anwalt möglich. Sie entscheiden, ob Sie einen unserer Kooperationsanwälte oder Ihren eigenen Anwalt des Vertrauens beauftragen möchten. Wir begleiten die Abwicklung bis zur Auszahlung; eine erforderliche rechtliche Vertretung übernimmt der beauftragte Anwalt.
Sie müssen sich nicht selbst um jeden einzelnen Schritt kümmern. Wenn wir noch Angaben, Unterlagen oder eine Unterschrift von Ihnen benötigen, melden wir uns. Ob, wann und in welcher Höhe die Versicherung zahlt, hängt vom jeweiligen Schadenfall ab.
Schaden aufnehmen. Reparatur verstehen. Weiterkommen.
Der Stoßfänger hängt schief, die Tür geht schwer auf oder nach dem Zusammenstoß leuchtet plötzlich eine Warnlampe. In dieser Situation hilft Ihnen keine lange Liste von Fachbegriffen. Sie brauchen jemanden, der sich das Auto ansieht und erklärt, was beschädigt ist. Genau damit beginnen wir. Wir nehmen den Fahrzeugschaden auf, dokumentieren unsere Feststellungen und erstellen das Unfallgutachten. Anschließend wissen Sie, welche Reparaturarbeiten aus technischer Sicht angesetzt werden und welche Fragen noch geklärt werden müssen.
Vielleicht steht Ihr Fahrzeug noch zu Hause in Oberhausen. Vielleicht wurde es bereits abgeschleppt oder wartet in einer Werkstatt. Sagen Sie uns beim Anruf, wo es sich befindet und was seit dem Unfall passiert ist. Gemeinsam legen wir fest, wie die Besichtigung vorbereitet wird. Sie müssen dafür weder den Schaden selbst beziffern noch die einzelnen Autoteile benennen können. Eine verständliche Beschreibung in Ihren eigenen Worten reicht für den Einstieg.
Für eine Schadenaufnahme zählt der tatsächliche Standort Ihres Fahrzeugs. Wir besprechen mit Ihnen eine Besichtigung in Oberhausen, ob in Alt-Oberhausen, Sterkrade oder Osterfeld. Nennen Sie uns bitte die genaue Anschrift und sagen Sie dazu, ob das Auto draußen, in einer Garage oder auf einem Betriebsgelände steht. Ein Treffpunkt sollte genügend Platz bieten, damit wir die beschädigten Bereiche erreichen und geeignete Fotos anfertigen können. Das klären wir vor dem Termin mit Ihnen.
Steht der Wagen beispielsweise hinter einem abgeschlossenen Tor, benötigen wir einen Ansprechpartner für den Zugang. Bei einer Tiefgarage sind Zufahrt und Platzverhältnisse wichtig. Falls das Fahrzeug nicht bewegt werden kann, teilen Sie uns das ebenfalls mit. Sie brauchen für die Anfrage keinen vermeintlich idealen Ort zu organisieren. Beschreiben Sie die vorhandene Situation; wir prüfen, was dort möglich ist und ob für einzelne Untersuchungen zusätzliche Einrichtungen benötigt werden.
Ein Unfall richtet sich nicht nach Stadtgrenzen. Sie wohnen in Oberhausen, arbeiten in Essen und Ihr Auto steht nach dem Abschleppen bei einer Werkstatt in einer anderen Stadt? Dann planen wir mit dem Fahrzeugstandort, nicht mit Ihrer Postanschrift. Eine verständliche Ortsangabe verhindert Rückfragen: Name des Betriebs, Straße, Hausnummer und möglichst ein Kontakt vor Ort. Wenn sich der Abstellort ändert, informieren Sie uns, bevor der Termin stattfindet.
Für die benachbarten Einsatzgebiete finden Sie weitere Informationen unter Kfz Gutachter Essen, Kfz Gutachter Duisburg und Kfz Gutachter Mülheim an der Ruhr. Entscheidend bleibt derselbe Schadenfall. Ein Wechsel des Abstellorts bedeutet nicht, dass Sie alles erneut erklären oder von vorn anfangen müssen. Teilen Sie uns einfach mit, was sich geändert hat, damit die Besichtigung passend organisiert werden kann.
Bei der Begutachtung wird der Schaden untersucht und dokumentiert. Die Reparatur übernimmt die Werkstatt. Wenn beides am selben Ort erfolgen soll, müssen die Abläufe aufeinander abgestimmt werden. Fragen Sie die Werkstatt, wann das Auto zugänglich ist und ob bereits Arbeiten vorgesehen sind. Wir besprechen dann die Schadenaufnahme. Teilebestellungen, Werkstattauslastung und die spätere Fahrzeugübergabe liegen nicht allein in unserer Hand. Deshalb unterscheiden wir im Gespräch klar zwischen dem Besichtigungstermin und dem voraussichtlichen Reparaturablauf.
Ein Unfallgutachten soll den konkreten Schaden erklären, nicht nur eine Reparatursumme nennen. Dafür sehen wir uns an, welche Bereiche betroffen sind und wie die sichtbaren Beschädigungen zusammenpassen. Ihre Schilderung ergänzt die Untersuchung. Sie ersetzt sie aber nicht. Sagen Sie uns beispielsweise, ob ein Geräusch unmittelbar nach dem Zusammenstoß aufgetreten ist oder schon vorher vorhanden war. Auch scheinbar nebensächliche Beobachtungen können helfen, gezielt nachzusehen.
Die äußere Abdeckung ist häufig der Teil, den Sie zuerst sehen. Dahinter befinden sich weitere Bauteile, deren Zustand sich nicht immer von außen beurteilen lässt. Bei der Aufnahme beachten wir deshalb auch Übergänge zu benachbarten Teilen und sichtbare Veränderungen der Passform. Ob eine weitergehende Untersuchung oder Demontage erforderlich ist, ergibt sich aus dem Befund. Wir erklären Ihnen, welche Feststellungen schon möglich sind und wo die Sichtprüfung an ihre Grenzen kommt.
Bitte drücken Sie eine verschobene Verkleidung nicht nur für ein schöneres Foto wieder in Position. Auch lose Teile und veränderte Spaltmaße gehören zum ursprünglichen Schadenbild. Wenn zur Sicherung des Fahrzeugs bereits etwas entfernt oder befestigt werden musste, ist eine kurze Information darüber hilfreich. Vorhandene Bilder vom Zustand davor sollten Sie aufbewahren. Die Dokumentation wird dadurch nachvollziehbarer, ohne dass Sie selbst technische Schlussfolgerungen ziehen müssen.
Bei seitlichen Beschädigungen interessiert nicht allein, wie groß eine Delle aussieht. Wir betrachten den betroffenen Bereich mit seinen angrenzenden Bauteilen. Teilen Sie uns mit, wenn sich eine Tür seit dem Unfall anders öffnen oder schließen lässt. Erzwingen Sie keine Bewegung, wenn etwas klemmt. Zur Untersuchung gehört die Frage, welcher Reparaturweg zum festgestellten Schaden passt. Ob ein Teil instandgesetzt oder ersetzt werden muss, lässt sich nicht pauschal anhand der Bezeichnung „Türschaden“ entscheiden.
Auch Lackbeschädigungen werden im Zusammenhang beurteilt. Ein oberflächlicher Eindruck am Telefon genügt nicht, um Umfang und Kosten der späteren Arbeiten verbindlich festzulegen. Wir dokumentieren die erkennbaren Spuren und berücksichtigen sie bei der technischen Bewertung. Haben Sie bereits ein Angebot der Werkstatt, bringen Sie es gern mit. So können wir erkennen, auf welche Arbeiten sich dieses Angebot bezieht und ob noch Fragen offen sind.
Wenn ein Rad getroffen wurde oder das Auto nach dem Unfall anders reagiert, erwähnen Sie das direkt bei der Anfrage. Ein sichtbarer Kratzer an der Felge beschreibt nicht zwangsläufig den gesamten betroffenen Bereich. Ob weitere Prüfungen erforderlich sind, muss fachlich geklärt werden. Eine Fernauskunft ist keine Bestätigung der Verkehrssicherheit. Bei Zweifeln lassen Sie das Fahrzeug stehen und besprechen eine sichere Beförderung. Führen Sie keine zusätzliche Testfahrt durch, nur um uns ein Geräusch genauer schildern zu können.
Notieren Sie möglichst den Wortlaut einer neuen Meldung und wann sie erstmals angezeigt wurde. Ein Foto des Displays kann helfen, sofern es gefahrlos aufgenommen werden kann. Versuchen Sie nicht, eine Meldung eigens für den Gutachtertermin zu löschen. Wird eine technische Diagnose benötigt, stimmen wir das weitere Vorgehen ab. Nicht jede zeitlich nach einem Unfall auftretende Meldung muss durch den Unfall verursacht worden sein. Genau diese Zuordnung gehört sorgfältig geprüft.
Sie möchten Ihr Auto möglichst schnell wieder nutzen. Gleichzeitig sollte der Schaden nachvollziehbar dokumentiert sein, bevor betroffene Teile ausgetauscht oder instandgesetzt werden. Melden Sie sich deshalb frühzeitig, wenn eine Reparatur geplant ist. Wir klären mit Ihnen, wann die Besichtigung möglich ist und welche Informationen bereits vorliegen. Warten Sie mit der Anfrage nicht erst bis zu dem Moment, in dem das Fahrzeug fertig lackiert zur Abholung bereitsteht.
Hat die Werkstatt schon begonnen, beschreiben Sie uns den Stand der Arbeiten. Was wurde demontiert? Sind die ausgebauten Teile noch vorhanden? Gibt es Bilder von der ursprünglichen Beschädigung? Eine nachträgliche Beurteilung hängt von der verbliebenen Dokumentation ab. Wir sagen Ihnen, was sich daraus noch nachvollziehen lässt und wo zusätzliche Angaben fehlen. Ein Gutachten kann einen nicht mehr erkennbaren Zustand nicht einfach durch Annahmen ersetzen.
Manche Bereiche sind erst zugänglich, nachdem eine Abdeckung oder ein anderes Bauteil abgenommen wurde. Werden dabei weitere Beschädigungen festgestellt, sollte die Werkstatt diese dokumentieren und sich mit uns abstimmen. Dann prüfen wir, ob eine Ergänzung zum Gutachten erforderlich ist. Dafür benötigen wir die tatsächlichen Feststellungen, nicht nur die Mitteilung, dass die Reparatur teurer werde. Aussagekräftige Bilder und eine Beschreibung der zusätzlichen Arbeiten erleichtern die fachliche Prüfung.
Bitte bewahren Sie entsprechende Nachrichten auf und lassen Sie uns wissen, welcher Betrieb Ihr Fahrzeug bearbeitet. Für Sie ist vor allem wichtig, dass eine neue Feststellung nicht zwischen Werkstatt, Gutachter und weiterer Schadenbearbeitung verloren geht. Wir kümmern uns im vereinbarten Umfang um technische Rückfragen zu unserem Gutachten. Eine zusätzliche Reparaturfreigabe oder eine Entscheidung zu streitigen Kosten muss mit der jeweils zuständigen Stelle geklärt werden.
Ein älterer Parkkratzer, eine reparierte Tür oder ein bereits bearbeiteter Stoßfänger kann für die Abgrenzung wichtig sein. Erzählen Sie uns davon, auch wenn Sie die frühere Reparatur für gut erledigt halten. Hilfreich sind vorhandene Rechnungen, Fotos und ältere Gutachten. Wir trennen bekannte Vorschäden und den aktuellen Schaden so weit wie möglich voneinander. Das macht die Unterlagen verständlicher und kann spätere Rückfragen zu demselben Fahrzeugbereich vermeiden.
Wenn Sie das Auto gebraucht gekauft haben und nicht alles wissen, genügt zunächst genau diese Auskunft. Sie sollen keine unbekannte Vorgeschichte bestätigen. Wir halten vorhandene Angaben und erkennbare Befunde auseinander. Tauchen bei der Untersuchung weitere Fragen auf, sprechen wir diese mit Ihnen durch. Eine ehrliche Beschreibung der verfügbaren Informationen ist hilfreicher als eine vermeintlich sichere Antwort, für die es keine Unterlagen gibt.
Das Gutachten verbindet die Fahrzeugdaten, die Schadenbeschreibung, Bilder und die technische Kalkulation. Es soll für die weitere Bearbeitung nachvollziehbar machen, welches Fahrzeug untersucht wurde, welche Beschädigungen festgestellt wurden und wie sich der angesetzte Reparaturumfang ergibt. Je nach Fall kommen weitere Bewertungen hinzu. Wenn Sie beim Lesen über einen Begriff stolpern, fragen Sie nach. Ein Dokument mit vielen Zahlen hilft Ihnen erst dann wirklich, wenn Sie die entscheidenden Angaben einordnen können.
In der Reparaturkalkulation werden die vorgesehenen Arbeiten und die dafür angesetzten Kosten zusammengeführt. Dazu können Teile, Arbeitszeit, Lackierung und notwendige Nebenarbeiten gehören. Welche Positionen enthalten sind, hängt vom untersuchten Fahrzeug ab. Vergleichen Sie deshalb nicht allein die Endsumme zweier Unterlagen. Ein Angebot kann einen anderen Umfang zugrunde legen oder bestimmte Arbeiten noch nicht berücksichtigen. Wir erläutern Ihnen auf Nachfrage, welche technische Grundlage unsere Kalkulation hat.
Hilfreich ist, wenn Sie bei einer Frage die betreffende Position oder Seitenzahl nennen. Dann können wir direkt darauf eingehen. Ein Smartphonefoto einer einzelnen Summe ohne Überschrift und Zusammenhang ist häufig weniger aussagekräftig. Das vollständige Gutachten zeigt, wie sich die Angaben zusammensetzen. Bewahren Sie deshalb die Originaldatei auf und verändern Sie deren Inhalt nicht selbst. Erforderliche Korrekturen oder Ergänzungen werden von uns nachvollziehbar vorgenommen.
Die Ausführung des Fahrzeugs, seine Ausstattung und die Laufleistung können für die Bewertung relevant sein. Halten Sie den Fahrzeugschein bereit und weisen Sie auf Umbauten oder besondere Ausstattungen hin. Wenn zu einer Änderung Unterlagen vorhanden sind, können diese bei der Zuordnung helfen. Nicht jedes Merkmal ist von außen zu erkennen. Gerade deshalb verbinden wir die Untersuchung mit den verfügbaren Fahrzeuginformationen und fragen nach, wenn Angaben unklar bleiben.
Prüfen Sie nach Erhalt kurz, ob persönliche Angaben und Fahrzeugdaten richtig wiedergegeben sind. Ein Zahlendreher lässt sich leichter korrigieren, wenn er früh auffällt. Das bedeutet nicht, dass Sie die technische Kalkulation selbst überprüfen müssen. Es geht um Angaben, die Sie aus Ihren Unterlagen kennen. Melden Sie eine Unstimmigkeit möglichst konkret, damit wir sie zügig mit den zugrunde liegenden Informationen abgleichen können.
Bei einem Unfall steht der entstandene Schaden im Mittelpunkt. Bei einer Fahrzeugbewertung kann es dagegen darum gehen, den Wert oder Zustand ohne konkretes Unfallereignis festzuhalten. Sagen Sie uns, wofür Sie das Ergebnis benötigen. So lässt sich die passende Leistung auswählen, statt unterschiedliche Anliegen in einem unklaren Auftrag zu vermischen. Auf der Seite Wertgutachten und Fahrzeugbewertung finden Sie Informationen zu diesem eigenständigen Leistungsbereich.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die erforderlichen Gutachterkosten. Für einen sehr kleinen Schaden kann statt eines umfangreichen Gutachtens ein Kostenvoranschlag mit Bildern ausreichen. Eine mögliche Mitschuld und die Erforderlichkeit des Gutachtens können die Kostenfrage beeinflussen. Deshalb besprechen wir die Ausgangslage vor dem Auftrag. Allgemeine Informationen zur Erstattung finden Sie auch beim ADAC zu Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall.
Sie erfahren von uns, welche Leistung vorgesehen ist und wie abgerechnet werden soll. Wenn eine direkte Abrechnung der Gutachterkosten mit der Versicherung vereinbart wird, erklären wir Ihnen die dazugehörigen Unterlagen. Fragen Sie nach, bevor Sie etwas unterschreiben, das Ihnen nicht klar ist. Unser Ziel ist, dass Sie Auftrag und Abwicklung verstehen. Eine erste Nachfrage per Telefon oder WhatsApp ist noch keine Beauftragung eines kostenpflichtigen Gutachtens.
Ob ein Schaden geringfügig ist, können Sie als Fahrzeughalter nicht immer zuverlässig an der Oberfläche erkennen. Sie müssen vor dem Kontakt auch keine eigene Reparatursumme ermitteln. Beschreiben Sie den Anstoß und die sichtbaren Spuren. Wir besprechen dann, welche Einschätzung möglich ist und ob zunächst weitere Informationen benötigt werden. Einen festen Betrag für Ihr Auto nennen wir nicht auf Grundlage einer allgemeinen Internetliste, ohne den konkreten Schaden ausreichend zu kennen.
Wenn es um die eigene Kaskoversicherung geht, können andere Abläufe und vertragliche Vereinbarungen gelten als bei einem gegnerischen Haftpflichtschaden. Nennen Sie uns deshalb, über welche Versicherung der Fall bearbeitet werden soll. Klären Sie vor einem Auftrag, welche Abstimmung erforderlich ist und wer die Kosten übernimmt. Informationen zu unserer Leistung finden Sie unter Kaskogutachten. Aussagen zur Kostenübernahme nach einem unverschuldeten Haftpflichtunfall sollten nicht pauschal auf jeden Kaskofall übertragen werden.
Nach der Besichtigung erstellen wir die Unterlagen und stimmen deren Weitergabe mit Ihnen ab. Unser Ziel ist ein Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Schadenaufnahme und Vorliegen aller erforderlichen Informationen. Falls eine zusätzliche technische Prüfung nötig ist, besprechen wir den Zeitbedarf. Diese Bearbeitungszeit betrifft die Erstellung des Gutachtens. Sie ist keine Zusage, dass eine Versicherung im selben Zeitraum den Schaden auszahlt.
Wir klären mit Ihnen, welche Beteiligten das Gutachten benötigen. Das können Sie selbst, die zuständige Schadenbearbeitung und ein beauftragter Anwalt sein. Bitte teilen Sie uns die richtigen Kontaktdaten und vorhandene Aktenzeichen mit. Ist bereits eine Kanzlei tätig, nennen Sie deren Ansprechpartner. So lassen sich Unterlagen zuordnen, ohne dass Sie zwischen mehreren Stellen dieselben Angaben immer wieder neu zusammentragen müssen.
Wenn Sie Dokumente selbst weiterleiten, verwenden Sie möglichst die vollständige Datei. Einzelne Bildschirmfotos sind für eine erste Rückfrage manchmal praktisch, ersetzen aber nicht das Gutachten mit seinen Anlagen. Werden später Ergänzungen erstellt, achten Sie darauf, dass alle Beteiligten die aktuelle Fassung erhalten. Wir sprechen mit Ihnen ab, welche Versandschritte wir übernehmen und was gegebenenfalls noch von Ihnen benötigt wird.
Wir begleiten auf Wunsch nicht nur die Abrechnung unserer Gutachterkosten, sondern auch die weitere Abwicklung der Schadenssumme im vereinbarten Umfang. Dazu stimmen wir die nächsten Schritte und die benötigten Unterlagen mit Ihnen ab. Die Begleitung kann direkt mit der Versicherung oder gemeinsam mit einem Anwalt erfolgen. Sie entscheiden, ob Sie einen unserer Kooperationsanwälte einbeziehen möchten oder bereits einen eigenen Anwalt Ihres Vertrauens haben.
Technische und rechtliche Fragen haben dabei unterschiedliche Ansprechpartner. Wir erläutern unsere Feststellungen am Fahrzeug und beantworten Rückfragen zum Gutachten. Eine erforderliche rechtliche Vertretung übernimmt der beauftragte Anwalt. Wenn beispielsweise über die Haftung oder die Durchsetzung eines Anspruchs gestritten wird, sollte die rechtliche Frage dort geklärt werden. Sie müssen diese Trennung nicht allein organisieren; wir besprechen mit Ihnen, an wen eine konkrete Rückfrage weitergegeben werden soll.
Leiten Sie neue Schreiben an den vereinbarten Ansprechpartner weiter, möglichst vollständig und mit allen Anlagen. Notieren Sie, wann Sie das Schreiben erhalten haben. Eine Nachfrage kann technische Angaben betreffen, aber auch andere Unterlagen oder Erklärungen verlangen. Erst der Zusammenhang zeigt, wer antworten sollte. Wenn Sie nur einen Ausschnitt mit einer Endsumme schicken, fehlen möglicherweise die Begründung und die Frage, auf die reagiert werden muss.
Bis zur Auszahlung können weitere Schritte nötig sein. Wir behalten im Rahmen unserer Beauftragung die technischen Fragen im Blick und unterstützen die vereinbarte Abwicklung. Den genauen Zahlungstermin oder eine bestimmte Auszahlungssumme können wir nicht unabhängig von den übrigen Beteiligten garantieren. Sie erhalten aber eine Erklärung dazu, welche Aufgaben bei uns liegen und welche Informationen noch gebraucht werden. Damit bleibt der Ablauf für Sie greifbar.
Mit einer kleinen Vorbereitung geht beim Termin weniger Zeit für die Suche nach Unterlagen verloren. Sammeln Sie, was bereits vorhanden ist. Fehlende Dokumente müssen nicht dazu führen, dass Sie Ihre Anfrage aufschieben. Wir sagen Ihnen, welche Angaben für Ihren Fall benötigt werden. Besonders hilfreich ist eine kurze Übersicht darüber, was nach dem Unfall schon unternommen wurde und welche Stellen bereits beteiligt sind.
Bringen Sie möglichst keine unsortierte Sammlung fremder Vorgänge mit. Ein eigener Ordner für diesen Schadenfall reicht. Dateien mit Datum und einer kurzen Bezeichnung lassen sich leichter wiederfinden als viele Bilder mit ähnlichen Namen. Wenn mehrere Familienmitglieder oder Mitarbeitende Nachrichten erhalten, bestimmen Sie am besten einen organisatorischen Ansprechpartner. Das verhindert, dass dieselbe Frage unterschiedlich beantwortet oder ein wichtiges Dokument versehentlich übersehen wird.
Bei Firmen- und Leasingfahrzeugen können mehrere Personen oder Unternehmen beteiligt sein. Teilen Sie uns mit, in welcher Rolle Sie anfragen und wer die Beauftragung abstimmt. Bei Bedarf klären wir, welche Angaben oder Freigaben noch benötigt werden. Vertragliche Vorgaben kennen wir nicht automatisch. Geben Sie relevante Informationen deshalb frühzeitig weiter, insbesondere wenn die Reparatur oder Weitergabe von Unterlagen mit einer weiteren Stelle abgestimmt werden muss.
Speichern Sie die ursprünglichen Bilddateien, soweit sie Ihnen vorliegen. Eine Gesamtansicht und Detailbilder können verschiedene Informationen enthalten. Bitte verändern Sie die Dateien nicht durch Filter, starke Nachbearbeitung oder Beschriftungen direkt im Bild. Für eine Erklärung können Sie zusätzlich eine markierte Kopie erstellen, das Original sollte erhalten bleiben. Weitere Fotos machen Sie nur, wenn das sicher möglich ist; eine gefährliche Situation rechtfertigt sich nicht durch die Dokumentation für einen späteren Termin.
Ja, Bilder können für das erste Gespräch hilfreich sein. Sagen Sie dazu, wann der Unfall war, welches Fahrzeug betroffen ist und wo es steht. Wir erklären Ihnen, ob die Bilder für die erste Orientierung ausreichen oder weitere Angaben fehlen. Eine Bildnachricht ersetzt nicht in jedem Fall die Untersuchung am Fahrzeug. Sie müssen deshalb auch nicht selbst beurteilen, ob bereits alle Schäden fotografiert wurden.
Zeigen Sie uns den vorhandenen Kostenvoranschlag und sagen Sie, welche Frage Sie noch haben. Möglicherweise geht es um den Untersuchungsumfang, die Dokumentation oder eine Rückfrage zu den angesetzten Arbeiten. Wir besprechen, welche Leistung für das Anliegen geeignet ist. Ein zusätzliches umfangreiches Gutachten ist nicht automatisch in jedem Fall erforderlich. Entscheidend ist, welche Informationen schon vorliegen und wofür Sie eine weitere Begutachtung benötigen.
Nennen Sie uns Ihre möglichen Zeitfenster und den Fahrzeugstandort. Wir prüfen einen passenden Termin und bestätigen ihn persönlich. Steht das Auto tagsüber bei der Arbeit, kann das bei der Planung berücksichtigt werden. Bitte stellen Sie die weitere Nutzung nicht über die Sicherheit. Ob ein beschädigtes Fahrzeug weitergefahren werden kann, lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass Sie auf das Auto angewiesen sind.
Notieren Sie die Beobachtung und melden Sie sich. Wichtig ist, was genau aufgefallen ist, wann es erstmals auftrat und ob seitdem Arbeiten am Fahrzeug erfolgt sind. Wir prüfen, welche zusätzliche Untersuchung oder Dokumentation sinnvoll ist. Ein später bemerkter Mangel wird nicht ohne Prüfung dem Unfall zugerechnet. Gerade deshalb helfen konkrete Angaben mehr als eine allgemeine Vermutung, dass seit dem Ereignis irgendetwas anders sei.
Für Fragen zu unseren technischen Feststellungen sind wir ansprechbar. Nennen Sie die betreffende Position und sagen Sie, was Sie daran nicht verstehen. Wir erläutern den angesetzten Reparaturweg und die dazugehörigen Angaben. Wenn Ihre Frage stattdessen lautet, welchen Betrag Sie rechtlich verlangen können, ist gegebenenfalls Ihr Anwalt einzubeziehen. Sie müssen das nicht vorab perfekt unterscheiden; schildern Sie uns einfach Ihre Frage.
Selbstverständlich. Teilen Sie uns mit, welche Kanzlei Sie beauftragt haben und wie die Unterlagen zugeordnet werden sollen. Ein vorhandenes Aktenzeichen ist dafür hilfreich. Unsere Zusammenarbeit mit Kooperationsanwälten ist ein Angebot, keine Bedingung für die Erstellung eines Gutachtens. Wichtig ist eine klare Abstimmung, damit technische Fragen, Dokumente und notwendige Erklärungen bei den richtigen Beteiligten ankommen.
Milad Hossaini, B.Sc., und Mehraj Hossaini, B.Sc., sind Ihre Ansprechpartner als Kfz-Sachverständige. Beim Gespräch geht es um Ihr Fahrzeug und die Fragen, die gerade offen sind. Sie erfahren, wie die Begutachtung vorbereitet wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie es nach der Aufnahme weitergeht. Mehr über unser Büro finden Sie unter Über uns. Die DGuSV-Nachweise sind auf unserer Seite Zertifikate einsehbar.
Für eine Anfrage an Ihren Kfz Gutachter in Oberhausen erreichen Sie uns unter 0151 219 31 772 oder über WhatsApp. Beschreiben Sie kurz den Schaden und nennen Sie den Standort des Autos. Wir klären anschließend den nächsten Schritt mit Ihnen. Wenn Sie zunächst mehr über die Leistung lesen möchten, finden Sie weitere Informationen unter Unfallgutachten und in unserer Übersicht der Einsatzgebiete.
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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen Ihren Schaden sowie einen möglichen Besichtigungstermin.
Die Anfrage ist noch kein Gutachtenauftrag. Einen Termin bestätigen wir persönlich.
Per WhatsApp schreibenWir melden uns bei Ihnen, um Ihren Fall zu besprechen. Die Anfrage ist noch kein Gutachtenauftrag.
Das Formular ist momentan nicht verfügbar. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per WhatsApp.
Das hängt vom Fahrzeug, dem Schaden und dem Leistungsumfang ab. Wir besprechen die Kosten vor der Beauftragung. Ob eine Versicherung Kosten übernimmt, muss im jeweiligen Fall geklärt werden.
Eine Besichtigung am Fahrzeugstandort in Oberhausen ist nach Vereinbarung möglich. Bitte teilen Sie uns den genauen Ort mit. Fahren Sie ein möglicherweise nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht selbst zur Begutachtung.
Für den ersten Kontakt reicht eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Für die Begutachtung können Fahrzeugschein, Unfallinformationen und vorhandene Schadenunterlagen hilfreich sein. Wir sagen Ihnen, was für Ihren Fall benötigt wird.
Wir prüfen die aktuelle Verfügbarkeit und vereinbaren den Termin persönlich. Die Erstellung des Gutachtens hängt anschließend vom Schadenumfang und den vorliegenden Unterlagen ab.
Nein. Sie bitten zunächst nur um Kontaktaufnahme. Ein Gutachtenauftrag und sein Leistungsumfang werden separat vereinbart.

Unser Unternehmen ist für den Bereich Fahrzeugbewertung und Kfz-Schäden in der Sachverständigenrolle des DGuSV eingetragen. Die Urkunde bestätigt unsere DGuSV-Zertifizierung und die Berechtigung, das DGuSV-Siegel zu führen.
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